PTI - Pädagogisch-Therapeutische-Intensivgruppe (freiheitsentziehende Maßnahme)

Gemeinschaftsküche

Die freiheitsentziehende Maßnahme ist ein Angebot für Mädchen,

  • die in besonders schwierige soziale Lebenslagen geraten sind;
  • bei denen die Ressourcen der Herkunftsfamilie, des sozialen Umfeldes oder einer anderen betreuten Wohnform nicht mehr ausreichen, um sie zu erziehen und zu fördern.

Mit der Möglichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme können Mädchen erreicht werden, die sich bisher praktizierten Hilfen zur Erziehung verschlossen haben, sich selbst und andere gefährden.

Voraussetzung für die Maßnahme ist jedoch, dass die Mädchen eine Mindest-Bereitschaft mitbringen, sich auf die Hilfe einzulassen und das Angebot anzunehmen. Die Klientinnen benötigen (ausreichend) soziale Kompetenzen, um in einer Mädchenwohngruppe leben zu können.

Ob wir dem Mädchen ein bedarfsgerechtes Angebot machen können, entscheidet sich nach dem Kennenlernen im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs mit dem Mädchen, den Personensorgeberechtigten und der zuständigen Sachbearbeiter*in des Jugendamtes.

Angefragt werden Mädchen, die

  • anderen Personen nicht immer respektvoll begegnen,
  • zeitweise nicht über eine ausreichende Steuerungsfähigkeit und Impulskontrolle verfügen,
  • ihrer Schulpflicht nicht nach kommen,
  • sich nicht ausreichend an Regeln und Absprachen halten,
  • in der Vergangenheit Drogen und Alkohol konsumierten,
  • in Konfliktsituationen in der Vergangenheit aggressiv reagierten,
  • sich selbst verletzen,
  • delinquente Verhaltensweisen zeigen,
  • von psychischer Krankheit bedroht sind.

Durch eine schrittweise Öffnung der Freiheitsbeschränkung in Form von Ausgang, sowie Beurlaubungen und Rückübertragung von Verantwortung, können die Mädchen beweisen, dass sie sich sozial angemessen verhalten.

Wir vermitteln erzieherischen Halt und Rückhalt durch transparente Strukturen und eine intensive, individuelle Begleitung der Mädchen.

Inhalt und Umfang der Erziehungsaufgaben orientieren sich am individuellen Bedarf der Mädchen.

Bei uns werden in der Regel sechs Mädchen in einer Wohngruppe betreut.

 

Rechtliche Grundlage hierfür ist eine richterliche Genehmigung des Familiengerichts. Ohne richterliche Genehmigung bieten wir keinen Platz in unseren individuell teil-geschlossenen Wohngruppen an.

(vgl.  §§27, 34, 35a, 41 SGB VIII in Verbindung mit 1631b BGB und §§151, 158, 167 und 312-339 FamFG)

 

Auftrag/ Zielsetzung

Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.

Die Gewährleistung des Kinderschutzes und die Sicherung und Umsetzung der Kinderrechte sind Bestandteil dieses Auftrags.

Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere die Mädchen zu befähigen mit Freiheiten angemessen umzugehen, sich alters entsprechend zu verhalten und sich in die Gesellschaft zu integrieren, so dass eine Rückführung in das Elternhaus oder ein Übergang in eine offene Hilfeform der Jugendhilfe gelingen kann.

Einschränkende Interpretationsmuster der Umwelt, der Verhaltensmuster und/oder Fehlinterpretationen lebensbiographischer Realitäten werden gemeinsam im pädagogisch-therapeutischen Prozess transparent gemacht und dadurch neue Haltungs- und Handlungsstrategien ermöglicht.

Die Zielsetzungen des Hilfeplans sind dabei als Maßstab gültig.

Die Mädchen sollen im Laufe der Maßnahme, die in der Regel bis zu einem Jahr dauert, ihrem Entwicklungsstand entsprechend Eigenverantwortung übernehmen und sich grundsätzlich auf die besondere Form der Hilfe (Freiheitsentzug) einlassen können.

Bei Fehlverhalten werden die Freiheiten reduziert.

 

Strukturmerkmale des eng begleiteten Alltags sind wiederkehrende Rhythmen, Aufgaben und die Bewältigung von Standardsituationen, wie zum Beispiel:

  • Gestaltung und Erledigung alltäglicher Aufgaben (Aufstehen, persönliche Hygiene, Besorgungen, Nahrungszubereitung, Raum- und Wäschepflege)
  • Regelmäßiger Schulbesuch
  • Erledigung der Hausaufgaben
  • Themenbezogene intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung lt. Hilfeplanung
  • Unterstützung bei einer „sinnvollen“ Freizeitgestaltung
  • Auseinandersetzung mit der Peergroup

 



Ebenso gehören regelmäßige und verbindliche Termine zur Alltagsgestaltung:

Qualifizierte Eltern-, Familien- und Biographiearbeit

Um ein Mitwirken des Mädchens zu erzielen und somit ein Gelingen der Maßnahme zu gewährleisten, benötigen wir eine aktive Mitarbeit der Angehörigen.

Wir leisten intensive Elternarbeit, da die Mädchen und ihre Angehörigen i.d.R. bereits vielfältige Jugendhilfeerfahrungen und somit Erfahrungen des Scheiterns gemacht haben.

Unser Ziel ist es, die Angehörigen zu befähigen, sich aktiv an der Hilfe zu beteiligen und sich einzubringen. Hierbei geht es (in vielen Gesprächen) darum, eine Problemeinsicht bei den Angehörigen zu schaffen bzw. diese zu stärken und deren Ressourcen zu reaktivieren.

Oft bedeutet es aber vor allem, die Personensorgeberechtigten zu stärken, zeitweise täglich, die Maßnahme weiterhin zu befürworten, auch wenn das Mädchen Druck auf die Personensorgeberechtigten ausübt, die Maßnahme doch zu beenden.

Wir wünschen uns von den Angehörigen, dass diese einmal pro Monat zum Gespräch in die Einrichtung kommen. Dieses Gespräch findet teilweise auch in Anwesenheit des Mädchens statt, damit es uns als Einheit wahrnimmt.

Die Besuche/Heimfahrten werden persönlich oder telefonisch ausgewertet und reflektiert. In der Regel wird die erste Heimfahrt von uns begleitet.

Negative Vorerfahrungen der Angehörigen behindern die Arbeit bzw. bringen diese ins Stocken. Es ist uns wichtig diese Erfahrungen aufzugreifen und zu bearbeiten um gemeinsam neue Erlebnisse/ Erfahrungen machen zu können. Wir arbeiten sehr klar in der Rückmeldung, sind dabei nicht anklagend, sondern wertschätzend und ressourcenorientiert.